Wartung
Wartung zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und der Wertigkeit. Gesetzlich vorgeschriebene Wartungen von Türelemente mit Feststellanlagen und antrieben.
- Türen und Fensterwartung allgemein
- Wartung von Brand-, Rauch-, und Schallschutztüren
- Montage, Inbetriebnahme und Wartung von elektromechanischen Feststellanlagen
Gesetzlich verpflichtend bei Feststellanlagen:
1 x jährlich durch autorisierten Sachkundigen
1 x monatlich durch Betreiber
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Inbetriebnahme und jährlicher Wartung von Feststellanlagen.
Folgende Eckdaten werden zur Angebotserstellung benötigt:
