Wartung

Wartung zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und der Wertigkeit. Gesetzlich vorgeschriebene Wartungen von Türelemente mit Feststellanlagen und antrieben.

  • Türen und Fensterwartung allgemein
  • Wartung von Brand-, Rauch-, und Schallschutztüren
  • Montage, Inbetriebnahme und Wartung von elektromechanischen Feststellanlagen

Gesetzlich verpflichtend bei Feststellanlagen:

1 x jährlich durch autorisierten Sachkundigen
1 x monatlich durch Betreiber

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Inbetriebnahme und jährlicher Wartung von Feststellanlagen.

Folgende Eckdaten werden zur Angebotserstellung benötigt:

Anfrage - Inbetriebnahme / jährliche Wartung

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